Wärmeschutznachweis Nichtwohngebäude

 

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Als nachweisberechtigtes Ingenieurbüro für Wärmeschutz ist ENERGIE & HAUS auf die Erstellung von öffentlich-rechtlichen Nachweisen für Wärmeschutz auch im Nichtwohngebäude spezialisiert.


ENERGIE & HAUS - Mitglied im Sachverständigennetzwerk DIN V 18599
Als Gründungsmitglied des DIN V 18599 Sachverständigennetzwerkes der Gesellschaft zum Schutz von Wasser, Boden, Luft mbH garantieren wir Ihnen hinsichtlich der Bilanzierung von Nichtwohngebäuden absolute Qualität und dadurch eine hohe Rechtssicherheit.


ENERGIE & HAUS ist prüfbefreit für alle, im Rahmen der Bauordnung vorgegebenen, Bauvorhaben (Neubau und Altbau) von Nichtwohngebäuden. Unsere Wärmeschutznachweise müssen nicht einem Prüfingenieur zur Prüfung vorgelegt werden. Dies spart dem Bauherrn die Kosten für den Prüfingenieur.

Als Mitglied der Ingenieurkammer Hessen sind wir unter dem Listeneintrag W-1540A-IngKH als nachweisberechtigt für Wärmeschutz gemäß § 4 Abs. 4 NBVO geführt. Dies beschränkt die Prüfbefreiung nicht auf Hessen. Wir sind auch in vielen anderen Bundesländern uneingeschränkt prüfbefreit. In einigen Bundesländern gilt die Prüfbefreiung nur bedingt. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.



Ihr Ansprechpartner für die Bilanzierung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 ist Herr Thomas Becker.
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