Altbau - Energieausweis
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Was
ist ein Energieausweis für Gebäude? Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben ab dem 04.01.2006 das Recht vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Da die dafür verantworliche Europäische Richtlinie bisher noch nicht in natonales Recht umgewandelt wurde, haben Verkäufer und Vermieter jedoch noch einen gewissen zeitlichen Spielraum.
Wann
muss ein Energieausweis ausgestellt werden? Das heißt: Zieht ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus aus, so muss dem potentiellen Nachmieter ein Energieausweis-Dokument vorgelegt werden, so dass dieser eine Information über die Energieeffizienz des betreffenden Gebäudes erhält. Verkauft jemand sein Haus, so ist auch in diesem Fall dem Interessenten ein Ausweis über die Energieeffizienz des Hauses vorzulegen. Für
welche Häuser muss ein Energieausweis ausgestellt werden? Wie
kommen Sie zu Ihrem Energieausweis? Sie beauftragen einen zugelassenen Energieausweis-Aussteller. Dieser nimmt die Gebäudedaten auf. Entsprechend diesen Daten wird der Energieausweis erstellt. Als offiziell zugelassenes Büro zur Ausstellung von Energieausweisen kann ENERGIE & HAUS diese Dienstleistung für Sie übernehmen. Preise Bonus
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Für weitere Fragen zum Energiepass stehen wir Ihnen unter der Nummer 06151-1014443 zur Verfügung! |
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